Baurechtsfragen

Benni - 5. November 2011 um 21:33
 Loki - 5. November 2011 um 21:39
Guten Tag,

meine frau und ich haben ein grundstück ( 4000 qm) in der nähe von mainz gekauft. nun haben wir uns mit einem architekten zusammengesetzt und unser haus darauf geplant. als wir eine baugenehmigung ersuchen wollten, hieß es: das haus ist zu hoch!
also haben wir die pläne abgeändert und das haus 34 cm tiefer gemacht.
Nun heißt es: das Dach hat einen zu spitzen Winkel.

Nun reicht es uns. Wir wollten die Optik unseres Hauses selbst bestimmen. Wie kann es sein, dass man hier vom Amt so rumkommandiert wird?

1 Antwort

die gemeinden haben das recht die bebauung innerhalb gewisser grenzen festzulegen

sonst könnten industrieanlagen direkt in das wohngebiet oder neben den kindergarten gebaut werden

diese vorgaben werden im bebauungsplan getroffen

ob ein dach ein paar grad mehr neigung hat oder nicht, dürfte aber nicht so relevant sein
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