KarlaG
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10 Nov 2011 à 22:52
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 2012
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10 Nov 2011 à 22:52
Guten Tag,
Wir haben einen Doppelnamen und möchten auch unserem Kind diesen Namen geben. Nur beide Namen zusammen stellen für uns die Familie in ihrer Gesamtheit dar.
Das Standesamt sagt wir müssen uns entscheiden. Ist das rechtlich korrekt?
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 20128 10 Nov 2011 à 22:52
Hallo.
Ja man muss sich beim Kind für einen Namen entscheiden. Außer es kommt z.B. in Dänemark zur Welt. Nach dem dort geltenden Namensrecht können auch Doppelnamen eingetragen werden