Namensänderung des Kindes schon möglich ?

Divorced - 10. November 2011 um 13:38
Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 - 10. November 2011 um 16:54
Guten Tag,
ich ließ mich vor 02 Jahren von meinem Ex- Mann scheiden . Vor kurzem erlange ich meinen Familiennamen zurück.
Nun möchte ich gerne , dass mein einjähriges Kind meinen Familiennamen als einen zusätzlichen kriegt.
Ist dieser Namensänderung schon möglich ?
Es wäre lieb von euch , mir die Frage zu beantworten.
L.G

1 Antwort

Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
10. November 2011 um 16:54
Hallo !


"2. Wie kann der Familiennamen des Kindes nach der Scheidung der Eltern geändert werden?

Nach der Scheidung der Eltern stellt sich oft die Frage, ob der Familiennamen des Kindes geändert werden kann. Diese Frage stellt sich meistens dann, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, entweder seinen Geburtsnamen wieder annimmt oder wenn er neu heiratet.

a) Namensänderung des Kindes, wenn ein Elternteil seinen Geburtsnamen wieder annimmt.

Beispiel: Jan Müller ist das Kind von Herrn und Frau Müller. Nach der Scheidung lebt das Kind bei seiner Mutter. Frau Müller nimmt ihren Geburtsnamen wieder an und heißt nun Frau Becker. Kann das Kind, das bei ihr lebt, nun den Namen Jan Becker erhalten?

Problemlos ist eine solche Namensänderung, wenn auch der andere Elternteil zustimmt. Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen.

Was passiert aber, wenn der der andere Elternteil (meist der Vater) der Namensänderung nicht zustimmt?
In diesem Fall ist eine Namensänderung grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise ist eine Namensänderung ohne Zustimmung des Vaters nur dann möglich, wenn die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich ist. In § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz steht, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Dafür reicht es nicht aus, dass die Mutter einen anderen Nachnamen hat als das Kind. Denn die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten sind nur vorübergehender Natur, sie fallen weg wenn das Kind älter bzw. erwachsen ist. Erforderlich ist vielmehr, dass ohne Namensänderung schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen. "
Quelle: https://www.finanztip.de/namensrecht-kind/
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