Bgb-anwendbarkeit?

kung fu - 29. Oktober 2010 um 21:03
 bgb-heini - 29. Oktober 2010 um 21:05
Guten Tag,

ich bin neulich in köln mit dem taxi vom hbf ca 3 km weitergefahren. der taxifahrer wollte 13 euro dafür!! ich fande das so unverschämt, dass ich gedroht habe, ansprüche geltend zu machen.
er zitierte dann einen art. im bgb laut dem er für den geschlossenen werksvertrag das und das verlangen könne.

aber das bgb gilt ja nur für bürger. ich bin chinese. kann ich mich trotzdem wehren???

1 Antwort

ja, du kannst ansprüche geltend machen. also generell. ob das in deinem fall möglich ist, müsste ich natürlich anhang mehrerer infos nochmals prüfen!

aber die anwendbarkeit des BGBs gilt zwar nur für "bürger", aber mit bürgern sind hier nicht die staatsbürger gemeint" "bürger" sind alle natürlichen personen.
also auch du!

mfG
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