Auskunft angesichts des Sorgrechtes

liebe meine Kinder - 22. November 2011 um 09:39
Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 - 22. November 2011 um 14:56
Guten Tag,

mein Ex-Mann müsste urteilsmäßig unseren gemeinsamen Kinder einen ganzen Monat zu sich nehmen ( Dezember). Doch hat er sie damit benachrichtigt , dass sie bei ihm ein oder zwei Wochenende verbringen werden.
Fraglich ist es jetzt , ob er das Recht dazu hat ,die Kinder nach seinen Plänen zu sich zu nehmen Kann ich ihn rechtmäßig widersetzen?
Für Ratschläge danke ich schon mal.
Gruß

1 Antwort

Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
22. November 2011 um 14:56
Guten Tag !

Die Antwort liegt dir in der Hand: NEIN ; gesetzlich darf er sie nicht nach seiner Laune mitnehmen. Er hat ein Gerichtsurteil , woran er halten muss. Wenn es ihm der ganze Monat nicht passt , dass sollen sie nur an Wochenenden zu ihm , die ihm gerichtlich zustehen.
Es sei denn , du diskutierst die Sache mit ihm freundschaftlich , zum Wohl eurer Kinder und ihr könnt die Sache unter euch regeln.
MFG