Ungewolltes Geschenk umtauschen

Ruben - 27. November 2011 um 18:43
 autodog - 27. November 2011 um 18:43
Guten Tag,
zu meinem geburtstag (vor 10 tagen) habe ich ein dämliches lexikon geschenkt bekommen das ich überhaupt nicht gebrauchen kann
ich weiß aber ganz sicher wo es gekauft wurde nur die wollten es nicht umtauschen.ich hätte nämlich viel lieber ein PC spiel gehabt
wer kann mir bitte einen paragrafen nennen den ich dem kaufhaus sagen dann, damit sie es umtauschen?

1 Antwort

1.alles Gute nachträglich ;-)
2.ein Lexikon ist nicht dämlich
3.einen solchen § gibt es nicht, denn ein Umtauschrecht hast du nicht, wenn die Sache ok ist (manche Kaufhäuser gewähren ein Umtauschrecht wenn der Kassenbon vorgelegt wird)wenn auch das keine option ist, kannst du es doch immer noch verkaufen
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