Besuchertag der Tochter =Hochtzeitag??!!!

Zukuenftiger Ehemann - 30. November 2011 um 10:02
 Alberto.C - 30. November 2011 um 15:31
Guten Tag,
ich werde meine Freundin übernächstes Wochenende heiraten. Nun hat sie eine Tochter aus einer früheren Ehe , deren Sorgrecht bei dem Vater ist. Am gesagten WE muss die Tochter bei ihrer Mutter sein ( uns). Aber wir würden gerne unseren Hochzeitstag alleine verbringen und den Besuch der Tochter verschieben.Leider ist es mit dem Vater nicht zu reden , sonst würde die Frage hier nicht stehen. Muss man dann sich an den Richter wenden , den Besuchertag zu verschieben? Oder sollen wir das Jugendamt damit benachrichtigen ? Wir wollen auf keinen Fall das Besuche-recht verlieren.
Wir bedanken uns für Hinweise im Voraus.
LG

1 Antwort

Guten Tag !

An eurer Stelle würde ich dem einen Brief mit dem Terminbestätigung ( des Eheschließung ) mit Rückschein zukommen lassen , in ihm ich den Vater um Terminverschiebung bitten würde. Das selbe Schreiben würde ich dem Jugendamt zuschicken lassen . Vorsichthalbei halt, falls er doch eines Tages der Mutter " wegen nicht- Erscheinen - das Besucherecht entziehen will.
Ich hoffe , ich konnte dir behilflich sein , und für die zukünftige Ehe alles Gute.
mfG
Alberto
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