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EINFACH VATER - 14. Dezember 2011 um 08:59
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 14. Dezember 2011 um 13:47
Guten Tag,

ich bin von der Mutter meiner beiden Kindern getrennt. Laut dem Scheidungsurteil dürfte ich sie die zweite Hälfte der Schulferien bei mir haben , ohne genauen Zeitpunkt erwähnt zu haben. Nun möchte ich sie gerne früh morgen abholen , womit sie nicht einverstanden ist. Denn sie will sie mir am Nachmittag abgeben.
Muss ich gegen sie gerichtlich vorgehen oder wie soll ich meine Kinder zu meinem erwünschten Zeitpunkt abholen?
Vielen Dank für Rückmeldung im Voraus.
L.G

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
14. Dezember 2011 um 13:47
Guten Tag!

Gerichtlich vorgehen ? Weswegen ? Wegen paar Stunden ? An eure Stelle würde ich den Konflikt zwischen Erwachsenen auf Seite schieben und ans Wohl meines Kindes im Vordergrund stellen. Reden Sie mit Ihrer Ex- Frau darüber und erinnern Sie sie an ihre Mutterpflicht dem Kind gegenüber. Scheidungskinder sind in allen Fällen starken Schmerzen ausgesetzt . Man soll kein Salz in die Wunden streuen.
Denken Sie einfach daran !
L.G
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