Gegen Urteile des Bundesgerichtshofs gibt es keine ordentlichen Rechtsbehelfe mehr. Wenn jemand in seinen Grundrechten verletzt wurde, steht die Verfassungsbeschwerde als "außerordentlicher Rechtsbehelf" zur Verfügung. Oder in absoluten Ausnahmefällen vor den EuGH oder EGMR.
Aber normalerweise ist dort Schluss!