Es kommt dabei darauf an, ob das eine Leistung war, die der Veranstalter auch mit angeboten hat. Ist dies der Fall, können Sie Ersatz der Mehrkosten verlangen.
Es klingt danach, als könnten Sie Ihr Geld wiederbekommen. Versuchen Sie es mal mit einem "bösen Brief" und fordern Sie das Geld zurück.
Vielleicht haben Sie Erfolg
hallo!
dieses Gerichtsurteil wird dich - glaube ich dich - beziehungsweise andere Passagiere interessieren: http://www.recht-finanzen.de/faq/169-rail-fly-ticket