Peugeot 607?Autohaus anklagen????

PAT - 29. Dezember 2011 um 12:10
 FADEL - 29. Dezember 2011 um 17:05
Guten Tag,

2009 habe ich ein nagelneues Peugeot 607 gekauft. Ich bin gelegentlich damit gefahren , denn ich benutze einen Dienstwagen.
Als ich es das letzte Woche aus der Garage rausfahren wollte , ließ es sich nicht starten. Nach dem 100 Versuche bestellte ich mir einen Mechaniker . Nach einer technischen Untersuchung meinte dieser , dass das Auto mehr als 144000 gefahren wurde und es bestehen Reparaturen , die bis 5 Tausend Euro kosten könnten.
Fraglich ob ich es das Autohaus für den Betrug anklagen darf?Und an wen sll ich mich wenden ?
Für Hinweise danke ich schon mal.
L.G

1 Antwort

Hallo !


Wende dich doch mal an die Verkaufstelle und dann kannst du in Erwägung ziehen ob du das Autohaus anklagen sollst oder nicht. Lass dir einen Kontrollbericht verfassen und ab damit dahin.... Erst dann kannst du dich entscheiden , ob und wen du anklagen wirst.
Viel Glück noch!
mfG
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