fehmarn
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1 Jan 2012 à 18:00
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:12 Februar 2012
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1 Jan 2012 à 18:00
Guten Tag,
ich habe im internet einen artikel gekauft da stand neu und unbenutzt dabei
aber ich habe es bekommen da war die verpackung schon aufgerissen
ich wollte es deshalb zurückgeben aber das wurde mir verweigert
wie mache ich das richtig?
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:12 Februar 20129 1 Jan 2012 à 18:00
Guten Tag. "Neu und unbenutzt" bedeutet eben nicht auch automatisch "ungeöffnet". Wenn der Artikel unbenutzt ist, dann hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt. In diesem Fall können Sie keine Schritte gegen ihn einleiten (in der Unternehmer-Verbraucher Konstellation wäre jedoch noch an ein Widerrufsrecht zu denken).