Überraschungsbesuche einstellen???

Gelöst
wohnung - 9. Januar 2012 um 12:12
 emsin 24 - 10. Januar 2012 um 17:51
Guten Tag,

ich hoffe , ihr könnt uns aushelfen.
Es geht darum , dass der Wohnungsinhaber uns ( mein Mann und ich ) Überraschungsbesuche ,seine neulich renovierte Wohnung zu kontrollieren was es uns dermaßen nervt . Denn man fühlt sich überhaupt nicht zu hause.
Wie können wir denn ihn dazu zwingen seine Besuche zu deklarieren ?
Wir bedanken uns für eure Aufmerksamkeit .
L.G

1 Antwort

Hallo,
dein Vermieter darf keine "Überraschungsbesuche" machen. Das heißt, er darf es natürlich schon, aber ihr seid nicht verpflichtet, ihm die Tür zu öffnen und ihm einen Wohnungsrundgang zu geben.
Natürlich hat der Vermieter das Recht, von Zeit zu Zeit, den Zustand der Immobilie zu überprüfen und sich in diesem Rahmen Zutritt zur Mietsache zu verschaffen. Dies muss aber vorher mit euch abgesprochen sein. Er darf auch keinen Zweitschlüssel bereithalten und einfach so die Wohnung betreten, wenn ihr z.B. nicht da seid!
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Hallo Emisig 24!
Danke der Rückmeldung. Mein Mann hat mit ihm schon gestern Abend geredet , aber es hat nichts gebracht . Daher beschlossen wir jetzt eine andere Wohnung zu suchen . Danke ))
L.G
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wenn es euch der aufwand wert ist ...
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