Besoffen ein Auto gekauft

vanni - 14. Januar 2012 um 23:05
 Stella - 14. Januar 2012 um 23:11
Guten Tag,
mein freund hat besoffen ein auto gekauft . klingt komisch, ist aber so. nach einer durchgemachten partynacht mit seinen kumpels, in der sehr viel alkohol geflossen ist, hat er beim mercedeshändler eine C-Klasse für insgeamt 43 000 Euro gekauft. Wir können uns das nicht leisten!!! können wir uns darauf berufen, dass er besoffen war und das nicht wirklich wollte?

1 Antwort

Hallo,
ja, das könnt ihr. Gem. § 104 Nr. 2 sind allerdings nur solche Personen geschäftsunfähig, die sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung befinden, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
Aber für eben solche Fälle gibt es den § 105 Abs. 2 BGB, in dem Willenserklärungen, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit (bei starkem Alkoholkonsum wie bei deinem Mann anzunehmen) abgegeben werden, als nichtig angesehen werden. Dein Mann ist also nicht geschäftsunfähig sondern seine WE wird nur als nichtig angesehen. Ihr seid somit nicht an den Vertrag gebunden bzw. der Vertrag ist rechtlich gar nicht existent. Somit müsst ihr ihn nicht erfüllen.
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