Widerspruch im Grundbuch

basita - 16. Januar 2012 um 21:06
Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 - 16. Januar 2012 um 21:08
Guten Tag,
Wenn man einen Widerspruch ins Grundbuch einträgt. Welche Folgen hat das für mich?

1 Antwort

Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 4
16. Januar 2012 um 21:08
Guten Tag. Sind Sie Inhaber eines eingetragenen Rechts gegen das ein Widerspruch eingetragen wurde? Dann hätte das für Sie die Bedeutung, dass ein streitiges Verfahren eingeleitet wird um die Inhaberschaft dieses Rechts. Für den öffentlichen Glauben des Grundbuchs bedeutet das, dass niemand mehr dieses Recht gutgläubig erwerben kann
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