Vorgemerktes Recht

PushedAgain - 16. Januar 2012 um 21:08
 triton - 16. Januar 2012 um 21:09
Guten Tag,
im Grundbuch ist jemandem ein Recht vorgemerkt. Was bedeutet das für mich? Ich interessiere mich für das Grundstück und möchte es ggf. kaufen. Sollte ich da besonders vorsichtig sein!?

1 Antwort

Hallo. Eine Vormerkung hat die Wirkung, dass jedes Recht das sie beeinträchtigt dem Vormerkungsberechtigten gegenüber nicht wirksam ist. Sprich: wenn eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen ist und Sie das Grundstück kaufen, können Sie sich dem Eingetragenen gegenüber nicht auf Ihr Recht berufen. Es ist also insoweit wertlos!!
0