Erbrecht (Liechtenstein)

Alex(8) - 16. Januar 2012 um 21:10
 wanda - 16. Januar 2012 um 21:12
Guten Tag,

Eine Frage zum Erbrecht: wenn deutscher Staatsangehöriger in Liechtenstein lebt und dort stirbt. Kann er testamentarisch bestimmen, dass liechtensteinisches Recht anzuwenden ist? Nach dem Recht würde der deutschen Ehefrau nämlich nichts zustehen.

1 Antwort

Hallo. Das kann ich mir zwar nicht wirklich vorstellen, aber: nein! Nach geltendem Recht kann ein Deutscher (der nicht auch die liechtentsteinische Staatsangehörigkeit besitzt) nicht einfach das fremde Recht bestimmen, auch wenn er jahrelang dort gewohnt hat
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