Auflage im Testament

Benny - 21. Januar 2012 um 17:56
 franjo007 - 21. Januar 2012 um 17:56
Guten Tag,

mein Onkel war ein schräger Vogel, zwar immer lustig und cool aber auch irgendwie strange. Jetzt ist die Sache so: er hat seinen Sohn enterbt und mich als Alleinerbe bestimmt. Allerdings muss ich eine Auflage erfüllen, die er wohl für besonders lustig hielt.ich soll jetzt aus seiner asche und einer mörtelmischung einen ausgestreckten mittelfinger produzieren.er wollte so auch nach seinem Tod seine Haltung zur Außenwelt demonstrieren. Meine Frage(n): kann ich /darf ich / muss ich das??

1 Antwort

er kann sie zu nichts zwingen.allerdings möchten sie vermutlich auch den nachlass haben
soviel ich weiß verstößt eine solche form der beerdigung gegen das bestattungsgesetz
deshalb sind sich wahrscheinlich nicht verpflichtet das umzusetzen.die auflage ist dann unwirksam
ob sie aber auch in diesem fall noch erbe werden sollten ist eine frage der auslegung des testaments
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