Gegen den Urteil gerichtlich vorgehen?

Gelöst
sev - 23. Januar 2012 um 14:36
BARBIE.N Beiträge 122 Mitglied seit Freitag Dezember 16, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: September 3, 2013 - 24. Januar 2012 um 09:35
Guten Tag,

ich bin neulich geschieden . Laut der Sorgerechtsentscheidung müsste mein Ex - Mann unsere einjähriges Tochter aller zwei Wochen sehen. Müsste sie bei ihm übernachten ? Er wohnt 100 Km weit weg von uns. UND SIE hat nie ohne mich geschlafen.
Kann ich gegen den Urteil gerichtlich vorgehen?
Lieben Dank für alle , die mir beantworten wollen.
L.G
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1 Antwort

BARBIE.N Beiträge 122 Mitglied seit Freitag Dezember 16, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: September 3, 2013
24. Januar 2012 um 09:35
Hi,
es muss im Scheidungsurteil stehen, ob und wann die Tochter ihren Vater besuchen und bei ihm übernachten darf. Doch man liest bei Ihrem Beitrag heraus, dass Sie es Scheidungsurteil zulassen wollen; daher kann ich Ihnen nur raten, den Vater / Tochter- Kontakt zu pflegen. Ein Kind braucht seine Eltern, kein einziges Elternteil.
Denken Sie nur darüber nach.
L.G