Gegen den Urteil gerichtlich vorgehen?

Gelöst
sev - 23 Jan 2012 à 14:36
BARBIE.N Beiträge 122 Mitglied seit Freitag 16 Dezember 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 3 September 2013 - 24 Jan 2012 à 09:35
Guten Tag,

ich bin neulich geschieden . Laut der Sorgerechtsentscheidung müsste mein Ex - Mann unsere einjähriges Tochter aller zwei Wochen sehen. Müsste sie bei ihm übernachten ? Er wohnt 100 Km weit weg von uns. UND SIE hat nie ohne mich geschlafen.
Kann ich gegen den Urteil gerichtlich vorgehen?
Lieben Dank für alle , die mir beantworten wollen.
L.G

1 Antwort

BARBIE.N Beiträge 122 Mitglied seit Freitag 16 Dezember 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 3 September 2013
24 Jan 2012 à 09:35
Hi,
es muss im Scheidungsurteil stehen, ob und wann die Tochter ihren Vater besuchen und bei ihm übernachten darf. Doch man liest bei Ihrem Beitrag heraus, dass Sie es Scheidungsurteil zulassen wollen; daher kann ich Ihnen nur raten, den Vater / Tochter- Kontakt zu pflegen. Ein Kind braucht seine Eltern, kein einziges Elternteil.
Denken Sie nur darüber nach.
L.G