Kursgebühren zurück

Sömpathie - 24. Januar 2012 um 23:08
 Sömpathie - 24. Januar 2012 um 23:12
Guten Tag,
kann ich meine kursgebühren fürs autogene training mit rangeshwa zurückverlangen? ich habe nach langer zeit, aber immerhin spät als nie, gemerkt, dass sie mich nur ausnutzen wollte. ausnutzen brauch ich nicht mehr, hab ich nie gebraucht. das ist vorbei, seid ich hier unten alleine wohne und auch öfters mal (z.B. beim autokauf) mein pokerfaze zeige. seitdem ist das vorbei. habe von meinem sohnemann gehört, dass es unterschlagung gibt. kann ich das geld wegen unterschlagung zurückverlangen weil sie gesagt hat dass sie unsere geistige führerin ist, es in wirklichkeit aber nicht war?!

1 Antwort

Hallo,
ich bin etwas verwirrt. Also Kursgebühren kann man zurückverlangen, wenn man ein Rücktrittsrecht hat oder das Vertragsverhältnis rückwirkend auflösen kann (Anfechtung nach §§ 119, 123 BGB). Ob das jetzt in deinem Fall zutrifft weiß ich nicht.
Unterschlagung, weil jemand vorgibt "geistige Führerin" zu sein...etwas strange, glaube ich nicht, dass das geht
Ach ne, dankeschön. das reich mir auch schon. danke für die ORIENTIERUNG! Jetzt weiß ich, wie der Haase läuft :)