Hat sie Anspruch auf seine Rentengeld?

Gelöst
MAHA - 25. Januar 2012 um 12:08
Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 - 26. Januar 2012 um 09:09
Guten Tag,

Mein Cousin ist marokkanischer Staatsbürger mit deutschem Pass. Er ist am 04 Januar 2012 verstorben. Er war Krankenpfleger von Beruf in einem Altenheim in Berlin. Er hatte für sein verwitwete Mutter zuständig. Er war der einzige Sohn.
Die Frage lautet jetzt , ob sie Anspruch auf seine Rentengeld erheben darf.
Danke für eure Hilfe im Voraus.
L.G

1 Antwort

Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 11
26. Januar 2012 um 09:09
Hallo !

Ich zitiere:

"FAQ - Hinterbliebenenrente

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Rente
*Meine Mutter ist gestorben. Wie lange zahlt die Rentenversicherung jetzt noch die Rente an die Erben? Ein Witwer ist nicht vorhanden.

Der Rentenanspruch endet mit Ablauf des Todesmonats. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden vom Geldinstitut zurückgefordert. Ist dies nicht mehr möglich, sind sie von den Personen, die die Geldleistung empfangen oder über sie verfügt haben oder auch von den Erben zu erstatten."

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Navigation/Service/Servicebereich%20II/FAQ/FAQ_rente_node.html.
Die Mutter soll denn Sozialhilfe bei ihrem Heimatland beantragen...
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