Lichtensteinisches Erbrecht

Sanni - 25. Januar 2012 um 22:56
 nightfighter - 25. Januar 2012 um 22:57
Guten Tag,

Unser Onkel hat viele Jahre in Liechtenstein gelebt. Wir sind seine nächsten Verwandten aber er hat in seinem Testament geschrieben dass liechtensteinisches Recht anwendbar ist. Nach diesem Recht steht uns deutlich weniger zu als nach deutschem Recht. Können wir uns nicht einfach auf das deutsche Recht berufen? Ich meine wir sind schließlich Deutsche.

1 Antwort

Ob Sie Deutsche sind ist egal. Wenn er Deutscher ist wenn er stirbt / gestorben ist, dann wird er nach deutschem Recht beerbt. Seine Rechtswahl ist dann hinfällig! Im Zweifel aber
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