Kundenverlust wegen Veranstaltung

jacobi - 25. Januar 2012 um 23:04
 striker - 25. Januar 2012 um 23:04
Guten Tag,

Im Lokal nebenan war heute so eine Schickimicki-Veranstaltung. Lauter große Autos, roter Teppich, Frauen in knappen Röcken mit Silbertabletts und Kaltgetränken usw. Als dann aber über eine halbe Stunde lang laute Musik ("Gesang") gebracht wurde, habe ich die Polizei gerufen. Ich habe eine Massagepraxis in der Nachbarschaft und jetzt zwwi Kunden weniger.
Und die Polizei hat behauptet sie könnten nichts machen. Die stecken doch unter einer Decke. Wo reiche ich meine Beschwerde ein. Beim Polizeipräsidenten oder wer ist zuständig?

1 Antwort

Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten wer zuständig ist. Was haben Ihnen denn die Polizeibeamten gesagt? Falls dieser Auftritt nämlich genehmigt war, können Sie nichts weiter unternehmen. Insbesondere können Sie keinen Schadensersatz wegen den verlorenen Kunden verlangen. Das sehe ich leider schwarz.
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