Klage wegen übler Nachrede: in welchem Rahmen?

Gelöst
CHRISTIN - Geändert am 29. Januar 2019 um 06:25
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 7. Februar 2012 um 11:00
Guten Tag,
mein Scheidungsprozess läuft noch. Nun wirft mir meine "zukünftige Ex-Schwiegermutter" alles Mögliche vor und verbreitet Lügen über mich in unserer Umgebung.
Erste Frage lautet: Wie kann ich sie anklagen?
Zweite Frage: Soll ich gegen sie rechtlich im Laufe des Scheidungsprozesses vorgehen oder soll ich es im Laufe eines anderen Gerichtsfalles tun?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
LG

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 29. Januar 2019 um 06:27
Hallo!
Natürlich kannst du sie wegen übler Nachrede verklagen. Ich hoffe nur, du kannst Beweise vorliegen (Zeuge usw.). Nun kann man nicht garantieren, dass es vor Gericht kommt. Ich bin der Meinung, dass der Staatsanwalt es nicht als Gerichtsfall ansehen wird. Höchstens wird die Schwiegermutter abgemahnt beziehungsweise eine Geldstrafe gegen sie verhängt. Ich bin keine Anwältin, es ist meine eigene Meinung und Menschen können sich täuschen. Aber du darfst sie nicht ungestraft davonkommen lassen - auf keinen Fall. Zumindest kannst du ihr durch eine Anzeige die Grenzen zeigen.
Alles Gute
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