Kirchenaustritt

Gelöst
LongJohns - 9. Februar 2012 um 21:27
 anonymer Benutzer - 15. Dezember 2014 um 19:12
Guten Tag,
Kann man eigentlich auch aus der Kirche austreten? Ich bin getrauft und schon immer in der Kirche. Vielen Dank

5 Antworten

Ja, das ist sicher möglich. Soweit ich weiß genügt eine Erklärung gegenüber dem Standesamt.
00071 Beiträge 76 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 3
12. Dezember 2014 um 17:06
Hallo ! kein Thema.Du musst nur einen entsprechenden Antrag auf Kirchenaustritt stellen. beim Standesamt halt. Eine kleine Summe ist ja zu zahlen glaube ich . Das ist jedoch von einem Bundesland zum anderen unterschiedlich. In Abstatt zahlt man 20,00 € dafür.
Problematischer wäre es nur , wenn du irgendwann kirchlich heiraten willst. Soviel ich weiß; eine Wiedereintritt wäre hierfür eine Voraussetzung.
anonymer Benutzer
12. Dezember 2014 um 20:43
Der Kirchenaustritt muss gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde erklärt werden.

Welche Behörde zuständig ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

In Hessen z.B. ist es nicht das Standesamt, sondern das Amtsgericht (oder der Notar)
danke liebe User. Sie haben mir viel Zeit erspart, da ich aus der Kirche treten will. Einen lieben Dank an S.H: Sein Beitrag passt wir Faust aufs Auge , denn ich komme aus Wiesbaden.