Klage aussichtslos

posthum - 11. Februar 2012 um 22:04
 PK - 11. Februar 2012 um 22:05
Guten Tag,
Ich bin gerichtlich gegen ein Bauvorhaben meines Nachbarn vergegangen (Anbau Wintergarten) und das Gericht hat mit mitgeteilt, das es meine Klage als aussichtslos einschätzt. Ist das jetzt endgültig oder wie erhalte ich mein Recht? Danke

1 Antwort

das klingt eher nach einer vorläufigen rechtsmeinung eines richters.womöglich wird ihre klage abgewiesen, wenn sie sie nicht zurücknehmen
dann wird es nur noch teurer
eine endgültige entscheidung des gerichts ist beschluss oder urteil
da ist dann auch immer eine rechtsbehelfsbelehrung (also ein hinweis darauf wie sie gegen dagegen vorgehen können)enthalten.
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