Marayka.F
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14 Feb 2012 à 16:49
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juni 2022
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15 Feb 2012 à 11:25
Guten Tag,
Meine Kinder ( 5+7jahre alt) waren im Spielplatz ( direkt um die Ecke unserer Wohnung).
Als ich deren Hilfeschreien hörte , eilte ich mich zu ihnen und ich war richtig schockiert. Unser Nachbar war am Masturbieren. Vor den Augen meiner Kindern.
Kann man ihn deswegen beklagen?
Ich danke euch dafür , dass ihr mein Eintrag gelesen habt.
L.G
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juni 2022184 15 Feb 2012 à 11:25
Hallo!
"Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist".
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlichen_%C3%84rgernisses