Vor meinem Heirat habe ich mithilfe meiner Schwester einen Bauernhof gekauft. Doch hat sie keinerlei Interessen daran , deswegen möchte ich den Hof an meinen Kindern verschenken. Jedoch meint meine Schwester , dass ihr Mitverständnis dafür erforderlich ist.
Stimmt es? Welche Schritte sind zu machen, das Geschäft abzuschließen?
Danke für jeden Hinweis vorab.
L.G
Hallo!
Natürlich hat sie Recht.
Wenn die Schwester Mitbesitzerin ist, muss sie ihr schriftliches Einverständnis abgeben. Das zu wissen , muss man kein Jura studiert haben.
Wenn die Schwester mit der Vergabe einverstanden ist , muss sie das schriftlich beurkunden. Am besten bei einem Notar.
mfG