Arbeitzeit für Auszubildende (Floristin)

TANTE - 26. März 2012 um 16:41
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 27. März 2012 um 15:06
Guten Tag,

Es geht um meine Nichte . Sie ist dabei eine Ausbildung als Floristin zu absolvieren.
Sie arbeitet meiner Meinung zu viel. Von Montag bis Freitag von 08.30 bis 20, 00. Samstags bis 17.00.
Ist es so was normal für eine Auszubildende ? Was meint ihr ?
PS: Die Ladeinhaberin will das Thema überhaupt nicht anschneiden.
Ich danke euch für mögliche klare Aufklärung.
Lieben Gruß
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1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
27. März 2012 um 15:06
Hallo!
Die legale Arbeitszeit für Auszubis regelt § 3 ArbZG wie folgt:
"Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden.
Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.
"
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html
Gruß
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