Deutsch-ameiknaische Scheidung

claudel - 6. April 2012 um 18:02
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 11. April 2012 um 12:36
Guten Tag,

ich bin in Deutschland als Mitarbeiter gekommen. 2005 Habe ich meine zukünftige Ex-Frau kennengelernt. Wir haben ein gemeinsames Kind. Nun möchten wir jetzt die Scheidungsantrag einreichen. Wüssten wir nicht , welches Land dafuer zuständig ist.Oder koennte man die Scheidung bei der amerikanischen Botschaft einreichen?
PS; wir haben die Ehe in Mannheim geschlossen.
Bitte beantworten Sie meine Frage nur, wenn Sie sicher sind.
Vielen Dank.

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
9. April 2012 um 17:43
Hallo!
Wenn ihr beide euren Wohnsitz in Deutschland habt und das Kind deutscher Staatsbürgerschaft ist , soll meiner Meinung nach , die Scheidung bei einem deutschen Gericht einreichen und dann die Scheidung bei der amerikanischen Botschaft anerkannt sein. Doch werde ich einen Anwalt mit dem Schwerpunkt " Internationalem Familienrecht einschalten ,die Sache des Unterhaltes / Sorgerechts auszuhandeln;Als Amerikaner haben Sie erklärlicherweise vorhaben , eines Tages in die USA zurueckzukehren. Oder liege ich etwa falsch?
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Hallo Janine 01! Erstens bedanke ich mich bei dir , mir geantwortet zu haben . Und ja , sobald mein Arbeitsvertrag hierzulande abgelaufen ist , werde ich nach Amerika zurückkehren. Das ist auch der Scheidungsgrund.
Unser Kind ist amerikanisch- deutsch. Meinst du spielt es bei der Scheidungsprozess eine Rolle ?Vor Paar tagen haben wir ihm sein drittes Geburtstag gefeiert.
Vielen Dank für deine Hilfe.
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
10. April 2012 um 14:46
Hallo nochmal!
Kurze Frage , bevor wir fortfahren..Missverständnisse auszuschließen ... Wo wird dann die Ehe geschlossen ? In Deutschland oder in den USA?
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Weder noch. in Kanada , aber sobald wir nach der Eheschließung hier waren , haben wir es beim deutschen Standesamt anerkennen lassen und haben ein deutsches Familienbuch bekommen.Thank u.
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
11. April 2012 um 12:36
Hallo Claudel!
Also zusammengefasst jetzt: ihr seid nach deutschem Recht verheiratet , ihr habt den Wohnsitz hierzulande , eure Kind ist auch deutscher Bürger: Die Scheidung ist in Deutschland zu beantragen. Bei einer Einigung kann nur ein Anwalt genommen werden und die Kosten können halbiert werden.
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