ich schildere euch mein Problem, besser gesagt das Problem meiner Freundin.
Sie wohnt mit ihrer Mutter. 90 Jahre alt und behindert. Daher benötigt sie 24 Std. Aufsichtshilfe. Sie spielt mit dem Gedanken , sie zum Altenheim zu schicken. Der Hacken ist , es dass sie indem zu wenig verdient ,wäre sie nicht in der Lage die Altenheimkosten zu bezahlen.
Darf sie Staatenhilfe diesbezüglich in Anspruch nehmen?
Vielen Dank , dass ihr uns helfen wollt. Im Voraus°°°°
MFG
Hallo!
Die Eltern müssen / sollen 75 % der Heimkosten selbst bezahlen, sprich aus der Rente/Vermögen . Die übrigen 25 % sollen die nächsten Verwandte zahlen: Kinder/ Enkelkinder. Sollte niemand nachweislich die Kosten übernehmen , wird ein Antrag auf staatliche Hilfe gestellt.(Beim Sozialamt).
L.G
Hallo!
Meiner Oma hat diesen Beitrag sehr gut geholfen. http://www.recht-finanzen.de/faq/1171-was-heimbewohner-wissen-mussen Ich hoffe , es kann dir auch weiterhelfen.
Gruß