Hallo,
an gesetzlichen Feiertagen wie dem 1. Mai muss grundsätzlich nicht gearbeitet werden. In einigen Berufen, wo auch an Feiertagen gearbeitet werden muss (zum Beispiel im Krankenhaus), muss die Arbeit vom Arbeitgeber mit dem entsprechenden Zuschlag vergütet werden.
Gruß vom CCM-Team
Silke Grasreiner
Chefredakteurin - CCM Recht & Finanzen