Darf man "FAKE-Waren"in EBAY stellen?

Gelöst
CHERRUTTI - 9. Mai 2012 um 16:29
Taube Beiträge 108 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 9, 2014 - 10. Mai 2012 um 17:00
Guten Tag,

Hiermit hätte ich euch um euren Meinungen gefragt . Denn ich will mich nicht gegen das Gesetz verstießen.
Es geht darum , dass es in Tunesien nachgemachte " FAKE-Waren" zu günstigen Preisen gibt , doch sehen sie Original aus. Man muss voll Ahnung davon haben , darauf zu kommen.
Nun lautete die Frage , ob man sie in Ebay zum Verkauf stellt....
Ich bin zur Zeit in Tunesien und mochte viele Sachen hier kaufen und damit in Deutschland wieder verkaufen.

1 Antwort

Taube Beiträge 108 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 9, 2014 2
10. Mai 2012 um 17:00
Hallo Cherrutti!
Wenn du dir ein Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Marktrecht unbedingt haben willst , stelle deine FAKE-Waren in Ebay ; Alles dazu findest du unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafrechtliches-ermittlungsverfahren-wegen-verstoss-gegen-das-urheberrechtsgesetz-urhg_024006.html
Lieben Gruß
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