Guten Tag,
mein Mann und ich haben ein gemeinsames Sperrkonto vor Jahren eröffnet, das sich normalerweise im Jahre 2014 auflösen lässt. Doch wollen wir demnächst die Scheidung einreichen. Daher wollen wir wissen, ob man das Sparbuch frühzeitig auflösen kann? Wie möchten die Ersparnisse fifty-fifty teilen.
Was meint ihr?
Vielen Dank für eure Antworten im Vorfeld.
MfG
es muss in Ihren Vertragsunterlagen zu dem Sperrkonto stehen, ob und wie das Konto vorzeitig aufgelöst werden kann. Meist ist die Bedingung dafür, dass alle Zinsen für das Guthaben verloren gehen.
LICHT.DE
Message postés50Date d'inscriptionFreitag April 13, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juli 9, 20144 Geändert am 25. Januar 2019 um 04:43
Hallo!
Es hängt von der Bank ab. Normalerweise lässt es sich nicht auflösen. Aber ich meine, wenn ein gerichtliches Urteil vorliegen würde, wird das Konto zwangsweise aufgelöst. Die Frage des Unterhalts ist damit gemeint.