Ich bin der einzige Erbe meiner verstorbenen Eltern .Meine Ex-Frau hat das Sorgerecht meiner Kinder.
Darf sie jetzt etwas von der Erbe verlangen?
Danke der Antwort(en) im Voraus.
Gruß
Der Ex- Partner darf nach einer abgeschlossenen Scheidungsprozess nichts erben...Aber nach dem gesetzlichen Erbrecht der Verwandten, §§ 1924 ff. BGB werden deine Kinder ( falls es sie im Spiel sein sollen ) , sie Anrecht auf Erbe haben . Die Mutter wird dann deren Vermögen bis zu deren Volljährigkeitsalter verwalten dürfen..