Medikamentenpreise zurückerstatten

sOPHIe.K - 26. Juli 2012 um 13:49
hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 - 27. Juli 2012 um 12:46
Guten Tag,

ich bin bei der AOK versichert , sowie meine Kinder.
Da die Medikamente mir sehr teuer sind , will ich wissen wie man die Medikamentenpreise von der Kasse zurückerstatten kann?
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank schon mal für eures aufmerksames Lesen.
MFG

1 Antwort

hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 3
27. Juli 2012 um 12:46
Hallo!
Ich zitiere dir:
" Der Versicherte bezahlt in der Apotheke den Apothekenverkaufspreis (Listenpreis) des gewählten Arzneimittels.
Der Versicherte reicht das Rezept bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung ein.
Egal, wie hoch der Listenpreis des gewählten Arzneimittels ist: erstattet wird der Listenpreis des rabattbegünstigten Arzneimittels, maximal bis zum geltenden Festbetrag.
Abgezogen von diesem Betrag werden Zuzahlungen auf den Listenpreis des rabattbegünstigten Arzneimittels. Ist das rabattbegünstigte Arzneimittel zuzahlungsfrei, entfällt dieser Abzugsbetrag.
Abgezogen wird außerdem eine Pauschale für entgangene Vertragsrabatte und Verwaltungskosten der Krankenkassen.
Die Krankenkasse regelt diese Pauschale und alle Einzelheiten für die Kostenerstattung in ihrer Satzung und erstattet auf dieser Grundlage. Die Satzung muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Versicherten müssen von den Krankenkassen über die Abzugsbeträge informiert werden".
"
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/404/