Vanessa
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18 Sep 2012 à 18:00
DIna.Katoussi
Beiträge51Mitglied seitDonnerstag 12 April 2012StatusMitgliedZuletzt online: 2 Juli 2014
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20 Sep 2012 à 15:58
Guten Tag,
Ich bin halb- Französin. Mein Vater deutsch.Den französischen Perso habe ich. Doch möchte ich ihn für meine vierjährige Tochter beantragen. Ihr Vater.Mein damaliger Freund ist aus Ukraine.
Was meint ihr dazu , kann er dagegen werden und meinen Antrag zu Nichte machen?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag 10 Oktober 2011StatusMitgliedZuletzt online: 3 Juni 2022184 19 Sep 2012 à 16:15
Hallo!
Wenn du das alleinige Sorgerecht hast (ihr wart nicht verheiratet) brauchst du seine Genehmigung dazu nicht... Du musst dich nur mit den französischen Behörden in Verbindung setzen..
DIna.Katoussi
Beiträge51Mitglied seitDonnerstag 12 April 2012StatusMitgliedZuletzt online: 2 Juli 20146 20 Sep 2012 à 15:58
Abgesehen von der Sache des Sorgerechtes musst du die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgschaft beantragen.Sonst wird ihr den deutshen Perso abgezogen.