Pandora 56
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19. Oktober 2012 um 15:22
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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22. Oktober 2012 um 15:26
Guten Tag,
Ich müsste für 02 Wochen im November 2012 in Urlaub gehen... ( Meine Chefin hat ihn im Mai bereits eingewilligt, ohne von meiner Kündigung gewusst zu haben ). Nun möchte ich jetzt kündigen also zu 01 Dezember ... Hat meine Chefin , das Recht dazu den Urlaub rückgängig zu machen? Also meinen Urlaub streichen?
Danke.
Gruß
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 22. Oktober 2012 um 15:26
Hallo Pandora 56!!!!
Hast du denn deine Kündigung fristgerecht eingereicht??? Man soll eigentlich - im Regelfall mindestens 03 Monate vor der BEENDIGUNG des Arbeitsverhältnisses einreichen... Wenn du zu Beginn 12.12 gehen willst , müsstest du nach meiner Rechnung zu 01.09 deine Kündigung eingereicht haben...