Dass der Arbeitgeber ein Führungszeugnis von einem Bewerber verlangt , kann ich schon nachvollziehen.... Aber dass er die Vorlage eines Urteilsvermögensberichtes beim Vorstellungsgespräch finde ich schon diskriminierend.... Keiner meiner Deutschen Freunden , die je ein V.G hatten müssten solchen Bericht vorliegen...
Kann ich deswegen den Arbeitgeber zur Rechenschaft ziehen? Auf welches Gesetz basiert sich dieses Recht?
Vielen Dank für eure Hilfe schon mal.
MFG
Hallo!
Als Arbeitsgebrin kann ich vollnachvollziehen , dass ein Chef von den Bewerben einen Urteilsvermögensbericht verlangt... Er darf ruhig davon ausgehen , dass derjenige voll geschäftsfähig ist , böse Überraschungen zu vermeiden... Darin sehe ich nichts verkehrtes ... Und das hat mit Sicherheit mit der Staatsbürgerschaft des Bewerbers nichts zu tun.....