ich bin seit 10 Jahre in einer Festanstellung. Auf Grund gesundheitlicher Probleme möchte ich den Arbeitgeber und die Art der Arbeit wechseln.
Ich habe Fragen wie läuft das mit dem Arbeitlosengeld wenn ich innerhalb der Probezeit ( z. B. nach einer Woche) bei dem neuen Arbeitgeber gekündigt werde...
- Bekomme ich das Arbeitslosengeld nach dem Gehalt der letzten 12 Monate oder nach dem neuen Gehalt??
- Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitlosengeld - wird es auf die letzten 10 Jahre gerechnet oder die kurze Arbeitsdauer bei dem neuen Arbeitgeber??
- Bekomme ich eine Sperrzeit weil ich die alter Arbeitsstelle gekündigt habe und im neuen Job unverschuldet nicht lange beschäftigt war ??
Hallo!
1) Arbeitslosengeld 1 bekommt man , wenn man mindestens 02 Jahre versicherungspflichtig gewesen war / dafür einzahlte. Das heißt , wenn du es bekommen solltest , wirst du es nach dem Gehalt des alten Jobs bekommen.
2) In Bezug auf den Zahlungsdauer guck bitte diesen Link und rechne es selber aus... :https://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-i/dauer/ an
3) Wenn dein alter Chef an dein häufiges Fehlen leidet , wird die Rede von einer krankheitsbedingte Kündigung sein , und es wird keine Sperrzeit geben... Davor ( vor der Kündigung ) rate ich dir unbedingt an die AA- Behörden zu wenden , denen die LAGE AUSSCHILDERN , idealerweise legst du denen einen ärztlichen Attest vor , die Sperre auszuschließen zu können...
Ich hoffe , ich konnte dir etwa helfen.
L.G
8. November 2012 um 22:41
9. November 2012 um 11:14
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