Zuerst klären wir ab, wann genau die Nachtarbeitszeit beginnt: von 23 bis 5 oder 6 Uhr. Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, eher eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, aber ich denke mal, zwischen 25 und 30% müsste der Nachtarbeitszuschlag betragen.