Ich bin Selbständig habe für meine Abrechnungen ein Steuerberater , und habe eine über 80 jährige Mutter, die also Rentnerin ist , und wahrscheinlich weil sie mich in Problemsituationen mit zeitweisen Darlehen unterstützte wurde Sie bereits vom zuständigen Finanzamt aufgesucht und wegen Abwesenheit postalisch aufgefordert sich zu einer Umsatzsteuer - Nachschau , nach § 27 b UStG, telefonisch zu melden. Sie hat weder Geschäftsräume noch eine Selbständige Tätigkeit, und ist auch durch ihr Alter Gesundheitlich (Pflegebedürftig)nicht in der Verfassung sich mit solchen dingen auseinander zu setzen!
Ist das Finanzamt berechtigt an meine Mutter heran zutreten ?
MfG.
Hallo!
Ihre Mutter ist dazu aufgefordert , beim Finanziert telefonisch zu melden oder? Sie soll es einfach tun ... Ein telefonisches Gespräch wird ja nicht ewig dauern... Sollte sie nicht gesprächig sein , haben Sie die Rolle zu übernehmen ... Rufen Sie selber dort an und berichten Sie den zuständigen Behörden von der gesundheitlichen Lage Ihrer Mutter an und Sie werden weiter geholfen.
Hallo!
Vielen Dank, aber damit ist meine Frage nicht beantwortet. Ich möchte wissen in wiefern das Finanzamt rechtlich an eine Privatperson , sprich meine Mutter, herantreten und eine Umsatzsteuer - Nachschau durchführen kann, wo eine solche normal nur bei Selbständigen ( was sie nicht ist) und deren Geschäftsunterlagen sowie - Räumen (was sie nicht hat ) durchgeführt werden darf ?
17. November 2012 um 17:59
Vielen Dank, aber damit ist meine Frage nicht beantwortet. Ich möchte wissen in wiefern das Finanzamt rechtlich an eine Privatperson , sprich meine Mutter, herantreten und eine Umsatzsteuer - Nachschau durchführen kann, wo eine solche normal nur bei Selbständigen ( was sie nicht ist) und deren Geschäftsunterlagen sowie - Räumen (was sie nicht hat ) durchgeführt werden darf ?