Verbilligeter Wohnraum-Vergleich mit Sozialhilfesätzen bindend?

Positiv99 Beiträge 2 Mitglied seit Sonntag November 18, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 25, 2012 - 18. November 2012 um 09:47
YVONNE.C Beiträge 46 Mitglied seit Dienstag Dezember 13, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 18, 2014 - 27. November 2012 um 14:23
Guten Tag,

Ich habe eine Einliegerwohnung vermietet (nicht an Angehörige). Nun erkennt mir das Finanzamt nicht die vollen Werbungskosten an, mit der Begründung:

Ab Kalenderjahr 2004 ist eine verbilligte Vermietung steuerschädlich, wenn die veinnahmte Bruttomiete ohne Heizkosten unter 56% der ortsübliche Miete liegt (vgl.§21 Abs. 2 EStG).

Die Ermittlug der Ortsüblichen Miete orientiert sich an den Sozialhilfesätzen des Arbeitsamtes.

Danach liegt die ortsübliche Miete in xxxx für Wohnraum mit Fertigstellung ab 1992 bei 4,44€/qm =100%
Ihre Mieteinnahmen betragen im Vergleich dazu 2,55€/qm =57,43%

Die Folge daraus ist, dass die Werbungskosten für das Mietobjekt nur mit 57,43% angesetzt werden.

Ich muss dazusagen, dass ich die Wohnung längere Zeit nicht vermieten konnte und um diese überhaubt zu vermieten ich abstriche im Preis machen musste. Darüber liegt die Wohnung in einem Dorf, so dass ich hier keine Vergleichsmieten habe.

Ist die Orientierung an den Sozilhilfesatz binden oder kann man argumentieren, dass die Miete dem ortsüblichen Satz entspricht. Ich kann auch Vergleiche mit anderen Gemeinden in der Nähe heranziehen, dort liegt der Durchschnittswert bei 3,60€/qm

Würde mich sehr freuen über zahlreiche Antworten.

2 Antworten

YVONNE.C Beiträge 46 Mitglied seit Dienstag Dezember 13, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: April 18, 2014 29
27. November 2012 um 14:23
Wäre es sinnvoll, wenn du dem Finanzamt deine Bemühungen nachweisen könntest, die Wohnung zu einer höheren Miete an den Mann/die Frau zu bringen (Anzeigen in Tageszeitung/Internetportal/etc.) und ihnen den Sachverhalt schilderst. kann ich dort auch für dich von hier aus anrufen. Ich brauche dann nur die Gemeinde, Baujahr und Wohnungsgröße.
Was den Werbungskostenabzug angeht, kannst du auch hier noch mal schauen, und ggf. einen verminderten Werbungskostenanteil geltend machen:
https://www.roemer-steuerberatung.de/downloads/steuernews/steuernews_201202.pdf
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
23. November 2012 um 09:22
Guten Tag Positiv 99!
Wenn ich dich richtige verstanden hätte (Nun erkennt mir das Finanzamt nicht die vollen Werbungskosten an, mit der Begründung: ) wurde ein Teil der Werbungskosten angerechnet.... Wenn es so wäre , müsste ich dem Finanzamt recht geben, denn die Ansatz der Werbungskosten - Gem.§ 21 Abs. 2 EStG v tatsächlich von der Miethöhe abhängt... Leider sieht es aussichtslos , Einspruch einzulegen. Den Versuch kannst du allerdings wagen und einen Kompromissvorschlag: mit dem Finanzamts-Sachbearbeiter zu finden... Aber sei nicht sehr optimistisch diesbezüglich.
L.G



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Positiv99 Beiträge 2 Mitglied seit Sonntag November 18, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 25, 2012
25. November 2012 um 09:08
Hallo Janine01,

ich habe probleme mit diesem Satz vom Finanzamt:
Die Ermittlug der Ortsüblichen Miete orientiert sich an den Sozialhilfesätzen des Arbeitsamtes.
Ich hab mich im Internet nun umgesehen und habe festgestellt, dass für Wohnungen in den Nachbardörfern geringere Mieten als der Sozialhilfesatz verlangt werden. Natürlich gibt es auch welche die darüber sind. Was denkst du, kann ich mit den Wohnungen, die unter den Sozialhilfesatz angeboten werden argumentieren.
Dort wo ich wohne gibt keinen Mietspiegel und auch keine Aussage der Gemeinde bezüglich Mietpreise.
Ich dachte immer verbilligtes Mieten gibt es nur bei Verwandten außerdem ist mir die Kopplung an den Sozialhilfesätzen neu. Hab ich noch nie gelesen.

Ich hab nochmal das Schreiben vom Finanzamt angesehen und da steht als Überschrift
Vermietung von verbilligtem Wohnraum - Gewährung rechtlichen Gehörs
Was wird da von mir gefordert?

Danke für deine Antwort un LG
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