Überstundenklausel rechtens?

Strandpirat44 Beiträge 3 Mitglied seit Sonntag Dezember 9, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 12, 2012 - Geändert am 30. Januar 2019 um 08:54
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 14. Dezember 2012 um 10:47
Guten Tag,
in meinem Arbeitsvertrag heißt es: "Bei Bedarf sind betrieblich erforderliche Überstunden im gesetzlichen Rahmen zu leisten. Diese sind bis zu 10% mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten."
Ist dieses Vorgehen überhaupt erlaubt?

2 Antworten

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 30. Januar 2019 um 09:11
Hallo!

Schauen Sie mal in diesen CCM-Artikel und in § 3 Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmer:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Es gibt keine gesetzliche Regelung zu Überstunden. Sie lassen sich im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder auch direkt im Arbeitsvertrag selbst regeln.
Danke schön. Das bringt mich auf jeden Fall weiter. Da unsere tägliche Arbeitszeit nur 7,5 Stunden beträgt, ist diese Regelung wohl erlaubt. Aber warum werden diese Stunden dann nicht bezahlt oder in Freizeitausgleich vergütet? Komme aus Niedersachsen. Es gibt keinen Tarifvertrag, der das regeln könnte.
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 11. Januar 2019 um 03:12
Hallo! Die Überstunden dürfen nur unentgeltlich eingefordert werden, wenn eine wirksame Klausel im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Sonst ist die Rede von Benachteiligung der Mitarbeiter.
Ich komme aus Köln, daher kenne ich mich mit der Gesetzgebung von Niedersachsen nicht aus. Gibt es keinen Betriebsrat, der eingeschaltet werden kann?
Strandpirat44 Beiträge 3 Mitglied seit Sonntag Dezember 9, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 12, 2012
Geändert am 11. Januar 2019 um 03:13
Hallo. Es gibt keinen Betriebsrat und der Bruttolohn beträgt 2000 Euro. Wir sind ein Saisonbetrieb, wo ich als einziger in der Bäckerei arbeite. Und nur von März bis Ende Oktober habe ich 3 weitere Mitarbeiter. Gibt es da für Saisonbetriebe vielleicht Ausnahmen? Und die Klausel habe ich ja in der ersten Frage dargestellt. Danke nochmals
Strandpirat44 Beiträge 3 Mitglied seit Sonntag Dezember 9, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 12, 2012
Geändert am 11. Januar 2019 um 03:14
Hallo nochmal. Der Betrieb ist eine Bäckerei-Konditorei
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 11. Januar 2019 um 03:14
Hallo nochmal! Überstunden müssen bezahlt werden. Saisonarbeit oder wie auch immer, Recht ist Recht. Als Mitarbeiter haben Sie entweder das Recht auf die Kohle oder Sie bekommen Freizeitausgleich. Das muss allerdings im Dienstvertrag geregelt werden. Sonst sind Sie vom Verlust Ihrer Rechte bedroht.