Fahrtkosten/Monatskarte vom Arbeitgeber erstattet bekommen

humppababy Beiträge 3 Mitglied seit Montag Februar 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 4, 2013 - Geändert am 7. Februar 2019 um 03:00
 cougar125 - 25. Februar 2013 um 18:56
Hallo,

mein Arbeitgeber hat mir zunächst zugesagt, mir meine notwendige Monatskarte zu bezahlen. Diese beläuft sich auf knapp 94,- EUR. Zunächst bekam ich das Geld bar. Doch dann stellte er fest, dass er das so ja auch nicht machen darf (ich weiß nicht genau warum, ich glaube das hat mit diesen 44,- EUR Sachbezügen, die er einem Arbeitnehmer monatlich zukommen lassen kann, zu tun). Jedenfalls meinte er, ich könne mir das ja dann eben von der Steuer zurückholen. Alles bekomme ich aber so nicht erstattet, sondern nur sagen wir mal 70% und auf dem Rest würde ich sitzenbleiben. Ich habe ja dann auch jeweils nur die Quittungen über die 94,- EUR (Tankquittungen über 40,- EUR könnte er mir ja einmal im Monat erstatten, aber so?).

Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie man das Ganze korrekt lösen kann, so dass ich nicht auf den Fahrtkosten sitzenbleibe? Wenn er mir die Differenz auf den Lohn aufschlägt, ist das ja auch wieder steuerrelevant.

Beste Grüße,
Humppababy
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7 Antworten

Hallo,

wenn das hier noch aktuell ist:

Wenn du 1392 € laut Entfernungspauschale absetzen kannst, musst du die 1000 € (Werbungskostenpauschale), die eh immer angesetzt werden, abziehen und wirst lediglich zusätzlich 392 € absetzen können, bei einem angenommenen Steuersatz von 30%, also 117,60 €. D. h. effektiv (wenn nicht noch andere Kosten dazukommen), hast du so 1124 € (tatsächliche Kosten) - 117,60 € (Steuervorteil) = 1006,40 € Aufwand netto.

Was man machen kann: Sachwertbezug 44 € mtl. per Tankkarte (hast Du oben selbst schon erwähnt - soweit ich weiß kein Beleg erforderlich) = steuerfrei, keine Sozialabgaben. Für deinen Chef auch brutto für netto.

Dann 50 € mtl. vom Chef in eine betriebliche Altersvorsorge, für deinen Chef brutto für netto und für dich auch, nur eben nicht bar, sondern für später.
Macht nur bei auf Dauer (mehrjährig) angelegten Tätigkeiten Sinn, sonst zahlst du nur die Provisonen des Vermittlers (am besten über Versicherungsmakler, kein Vertreter).

Wenn das passt, sollte dein Chef es sich von seinem Steuerberater bestätigen lassen, dass in diesem Fall nichts dagegen spricht. Ich bin kein Steuer-Spezi und kenne daher nicht alle Ausnahmen.

Gruß
cougar125
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LICHT.DE Beiträge 50 Mitglied seit Freitag April 13, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 9, 2014 4
Geändert am 7. Februar 2019 um 03:02
Hallo!
Was steht denn genau in deinem Arbeitsvertrag in Bezug auf die Fahrtkostenabrechnung? Wenn der Arbeitsvertrag auf einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag verweist, dann müsste dein jetziger Arbeitgeber die Differenz bezahlen. Siehe dazu § 670 Ersatz von Aufwendungen:
"Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet."
PS: Es spielt auch eine Rolle, welches Verkehrsmittel du nimmst. Das FA wird ja - meines Erachtens - nicht für ICE Erste Klasse bezahlen wollen.
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master card Beiträge 90 Mitglied seit Montag November 21, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: März 12, 2014 6
Geändert am 7. Februar 2019 um 03:03
Ein Blick in § 9a EStG Pauschbeträge für Werbungskosten würde euch beiden helfen, glaube ich.

"Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:
1. a) von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b:

ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro;
b) von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, soweit es sich um Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Absatz 2 handelt:

ein Pauschbetrag von 102 Euro;
2. (weggefallen)
3. von den Einnahmen im Sinne des § 22 Nummer 1, 1a, 1b, 1c und 5:

ein Pauschbetrag von insgesamt 102 Euro.

Der Pauschbetrag nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b darf nur bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag einschließlich des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag (§ 19 Absatz 2) geminderten Einnahmen, die Pauschbeträge nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 3 dürfen nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden."


Quelle
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humppababy Beiträge 3 Mitglied seit Montag Februar 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 4, 2013 1
Geändert am 14. Dezember 2018 um 06:20
@ LICHT.DE

in meinem Arbeitvertrag steht dazu gar nichts, es geschieht aus dem Wohlwollen meines Arbeitgebers heraus. Deswegen möchte ich auch eine günstige Lösung für uns beide. Es handelt sich um eine Monatskarte für ÖPNV, also nur Nahverkehr.

@master card

Ich verstehe gerade nicht, worauf du hinaus willst. Bei den Werbungskosten habe ich die Entfernungspauschale und die Aufwendungen für die Monatskarte eingetragen und komme zu dem Schluss, dass ich die Aufwendungen eben nicht komplett zurückbekomme. Vielleicht kannst du mir nochmal genauer auf die Sprünge helfen? Bedenke bitte, ich habe von dem ganzen Kram eigentlich keine Ahnung.
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player 01 Beiträge 35 Mitglied seit Mittwoch August 15, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 23, 2014 1
Geändert am 7. Februar 2019 um 03:12
Hallo!
Wenn die restlichen Fahrtkosten nicht vom Arbeitgeber erstattet werden (wie in deinem Fall), kannst du sie im Formular zum Lohnsteuerjahresausgleich eintragen. Somit wirst du das Geld (30%) zurückerstattet bekommen.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
Gruß
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humppababy Beiträge 3 Mitglied seit Montag Februar 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 4, 2013 1
Geändert am 7. Februar 2019 um 03:13
@player 01

Lohnsteuerjahresausgleich = Steuererklärung?

@alle die hier mitlesen

Ich bekomme ja derzeit nichts mehr von meinem Arbeitgeber. Er würde mich aber unterstützen, jetzt suche ich nach einer Lösung. Wenn ich nichts weiter bekomme, erhalte ich am Ende des Jahres Folgendes (hier mal die Angaben, die ich in der Steuererklärung eintrage und die berücksichtigt werden):

Werbungskosten:

Entfernungspauschale: 1392,- EUR
Fahrtkosten mit ÖPNV: 1124,- EUR

Es zählt aber nur die Entfernungspauschale auf mein Gesamteinkommen von ca. 19.000,- EUR, was mir am Ende eine Steuererstattung von etwa 373,- EUR bringt (berechnet mit Elsterformular). Ich bin gerade erschrocken, denn das ist ja nur ein Drittel. Wo hatte ich nur die 70% her? Habe ich die Angaben an der falschen Stelle gemacht?
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Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 7. Februar 2019 um 03:14
Guten Morgen!

Fahrkosten sind meines Wissens nach nur bei Dienstreisen oder im Rahmen vollzeitiger Bildungsmaßnahmen voll absetzbar. Falls du das nicht schon gemacht hast, könntest du höchstens mal vergleichen, ob sich in deinem Fall statt der tatsächlichen Kosten die Entfernungspauschale lohnt. Ab ca. 20 km zur Arbeitsstätte liegst du damit über den 1.128 Euro, die du als tatsächliche Kosten absetzen kannst. Alles rein hypothetisch natürlich. Bin zwar keine Steuerberaterin, aber versuch mal dein Glück.
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