AGB

Abuella - 23. November 2010 um 12:03
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 23. November 2010 um 12:05
Guten Tag,


ich habe einen Laptop gekauft. Jetzt ist er nach 5 Monaten kaputt gegangen. Bei derReparatur wurde ich aber auf die AGB hingewisen in denen steht, dass die Haftung auf 3 Monate beschränkt ist.

Ich hätte diesen Vertrag nie abgeschlossen, wenn ich das gewusst hätte. Aber vor der Unterschrift habe ich nicht alles Kleingedruckte gelesen.

Kann ich juristische Schritte einleiten?

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
23. November 2010 um 12:05
Hallo,

diese AGB Bestimmung ist mit absoluter Sicherheit unwirksam, weil sie ungesetzlich ist. Sie haben also einen Anspruch auf kostenlose Reparatur, sofern Ihnen nicht nachgewiesen wird, dass Sie den Schaden vorwerfbar hervorgerufen haben.

Unter Umständen können Sie den gesamten Vertrag auch anfechten.
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