Was kommt nach Wohnungskauf?

anonymer Benutzer - Geändert am 24. Januar 2019 um 00:38
 cLIO - 26. März 2013 um 11:52
Servus miteinander,

und zwar hab ich nächste Woche den Notartermin für meine Wohnung :)

Dazu hab ich natürlich auch Fragen:

1. Wann muss ich mich beim Einwohnermeldeamt melden (geplanter Einzug Mai 2014)?

2. Wann muss ich mich bei der GEZ anmelden, bei Einzug oder beim Kauf?
(Momentan ist noch ein Mieter drin bis September 2013)

3. Und vielleicht habt ihr ja noch Ideen, die mir weiterhelfen oder sogar eine Checkliste :)

Dankeschön
Tommy

2 Antworten

Schort Beiträge 47 Mitglied seit Mittwoch Oktober 31, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 18, 2014 6
Geändert am 24. Januar 2019 um 00:40
Guten Morgen Tommy !

Nun zu deiner ersten Frage: Du kannst deinen neuen Wohnsitz erst nach deinem Einzug anmelden, beim Einwohnermeldeamt Meldeformular ausfüllen, Perso vorlegen. Du solltest aber nicht länger als eine Woche damit warten.
Zu deiner zweiten Frage: Erst beim Einzug solltest du deine Adresse bei der GEZ-Zentrale ändern. Du kannst dann das Formular zum An-, Ab- oder Ummelden beim Beitragsservice online holen.
Schließlich rate ich dir, den kostenfreien Service der deutschen Post in Anspruch zu nehmen und deine zukünftige neue Adresse online zu ändern.
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Hallo Pendim!
Solltest du finanzielle Leistungen vom Staat bezahlt bekommen, sprich BAföG, ALG, Kindergeld, solltest du mit den Behörden schon vor deinem Einzug deine neue Adresse mitteilen. Du könntest z.B. den Kaufvertrag vorlegen und deine neue Adresse angeben.
Persönlich wurde ich beim Bürgeramt abgewiesen, wo ich meine neue Adresse vor dem Einzug anmelden wollte.
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