Schneeflocke
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11 Apr 2013 à 00:21
hicham.Sahline
Beiträge91Mitglied seitDonnerstag 12 April 2012StatusMitgliedZuletzt online:30 Juni 2014
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12 Apr 2013 à 13:06
Guten Tag,
wir haben eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das im vergangenen Sommer fertiggestellt wurde, gekauft. Das Gebäude steht direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg). Im Winter sind immer wieder Schneelawinen vom Dach gekommen, auf die darunter liegenden Balkone gefallen, darüber hinaus geschossen und auf dem Gehweg gelandet. Zum Glück wurde niemand verletzt! Die Brandenburgische Bauordnung schreibt vor,
daß in einem solchen Fall Vorrichtungen (Schneegitter) auf dem Dach angebracht werden müssen. Auf unserem Dach fehlen sie. Der Bauträger (er ist noch im Grundbuch eingetragen) antwortet auf unsere diesbezüglichen Forderungen nicht. Wer haftet, wenn in Zukunft jemand verletzt wird und was können wir als Eigentümergemeinschaft tun, damit der Bauträger die
baurechtlichen Forderungen erfüllt.
Doris Sch.
hicham.Sahline
Beiträge91Mitglied seitDonnerstag 12 April 2012StatusMitgliedZuletzt online:30 Juni 20143 12 Apr 2013 à 13:06
Hallo!
Ob das das Anbringen von Schneefanggittern in deinem Wohnort ist , kann deine Stadtverwaltung mit Sicherheit beantworten. Im schneearmen Mannheim ist es keine Pflicht es zu tun. Im schneereichen Berliner Winter schon.
Lange Rede , kurzer Sinn frag mal bei der Stadtverwaltung nach.
Ich wohne in Mannheim und niemand aus meinem Bekanntenkreis ist gesetzlich dazu verpflichtet, Schneegitter anzubringen.