Wie funktioniert das Ehegattensplitting für einen in Österreich anässigen Deutschen mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland und österreichischer Ehefrau?
Sie können einen Antrag auf Zusammenveranlagung stellen, sobald einer der Ehegatten in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und der andere Ehepartner in einem der EU-Mitgliedstaaten (bzw. in der Schweiz) den gemeinsamen Familienwohnsitz hat. Außerdem müssen die Gesamteinkünfte zu mindestens 90 Prozent (relative Wesentlichkeitsgrenze) der deutschen Einkommensteuer unterliegen bzw. die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte dürfen nicht höher sein als 18.336 Euro (absolute Wesentlichkeitsgrenze für 2019) im Kalenderjahr.