Ich habe zu diesem Thema schon etwas recherchiert, bisher aber noch keine verlässliche Antwort gefunden. Mir ist noch nicht ganz klar, wie die Rechtslage ist, wenn der Arbeitgeber die Schulung schon von vornherein verweigert und sich auch weigert, für die Kosten aufzukommen.
Zwar besteht ja im Prinzip für den Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG die Pflicht, den Arbeitnehmer freizustellen und die Kosten zu übernehmen. Aber kann es wirklich sein, dass das Mitglied des Betriebsrates das Seminar zuerst einmal selbst bezahlen muss und danach erst mit dem AG darüber streitet, ob dieser für die Kosten aufkommen muss oder nicht? Da bliebe ja schon ein großes Risiko am Betriebsratsmitglied hängen!
Vielleicht weiß da jemand weiter!
Hallo, wenn der AG die Weiterbildung verweigert und sollte das Betriebsratsgremium von der Notwendigkeit der Schulung gegen den Willen des Arbeitgebers überzeugt sein, dann ist das Arbeitsgericht einzuschalten und die Rechte auf Bildungsurlaub sind einzuklagen.
Hallo!
Ein paar Infos vorab bitte:
Wer hat diese Schulung angeordnet? Und aus welchem Grund weigert sich der Arbeitgeber, die Schulungskosten zu übernehmen? Kann es nicht sein, dass der Arbeitgeber das Schulungsseminar zu Recht ablehnt?
Danke für die Antworten und den Link!
Noch hat der Arbeitgeber die Schlung nicht verweigert, es kam aber vor Kurzem die Diskussion darüber auf, wie in solch einem Fall die Rechtslage wäre.
Bisher hatte ich dazu nämlich noch keine klare Aussage gefunden...