Was tun, wenn Arbeitgeber Schulung für Betriebsrat nicht bezahlt?
Fenchel
Beiträge6Mitglied seitMittwoch Juni 12, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Juni 19, 2013
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Geändert am 21. Dezember 2018 um 04:40
BigBoss1982
Beiträge200Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 14, 2014
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19. Juni 2013 um 15:25
Ich habe zu diesem Thema schon etwas recherchiert, bisher aber noch keine verlässliche Antwort gefunden. Mir ist noch nicht ganz klar, wie die Rechtslage ist, wenn der Arbeitgeber die Schulung schon von vornherein verweigert und sich auch weigert, für die Kosten aufzukommen.
Zwar besteht ja im Prinzip für den Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG die Pflicht, den Arbeitnehmer freizustellen und die Kosten zu übernehmen. Aber kann es wirklich sein, dass das Mitglied des Betriebsrates das Seminar zuerst einmal selbst bezahlen muss und danach erst mit dem AG darüber streitet, ob dieser für die Kosten aufkommen muss oder nicht? Da bliebe ja schon ein großes Risiko am Betriebsratsmitglied hängen!
Vielleicht weiß da jemand weiter!
Hallo, wenn der AG die Weiterbildung verweigert und sollte das Betriebsratsgremium von der Notwendigkeit der Schulung gegen den Willen des Arbeitgebers überzeugt sein, dann ist das Arbeitsgericht einzuschalten und die Rechte auf Bildungsurlaub sind einzuklagen.
Hallo!
Ein paar Infos vorab bitte:
Wer hat diese Schulung angeordnet? Und aus welchem Grund weigert sich der Arbeitgeber, die Schulungskosten zu übernehmen? Kann es nicht sein, dass der Arbeitgeber das Schulungsseminar zu Recht ablehnt?
Fenchel
Beiträge6Mitglied seitMittwoch Juni 12, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Juni 19, 20132 19. Juni 2013 um 15:07
Danke für die Antworten und den Link!
Noch hat der Arbeitgeber die Schlung nicht verweigert, es kam aber vor Kurzem die Diskussion darüber auf, wie in solch einem Fall die Rechtslage wäre.
Bisher hatte ich dazu nämlich noch keine klare Aussage gefunden...